Donnerstag, 2. Juni 2011

Neues Gesetz verpflichtet jeden Bundesbürger zur Pflanzung eines Baumes

Nun ist es beschlossene Sache, die Bundesregierung verabschiedete am 16.08.2010 ein Gesetz, das jeden Bundesbürger dazu verpflichtet einen Baum im Wert von min. 300 Euro zu pflanzen. Dieser Verpflichtung unterliegt im Zuge der Klimaresulution jeder Bürger sobald er das 18.Lebensjahr vollendet hat, oder diesen Grenzwert schon überschritten hat.
Laut Beschluss der noch vom Bundesrat abgesegnet werden muss, wird jeder Grundstückseigentümer mit einer Grundstücksgröße von 900m² verpflichtet einen heimischen Laubbaum zu pflanzen.
Wer nicht im Besitz eines eigenen Grundstückes ist zahlt 300 Euro in einen Fond ein, der dazu verwendet wird, auf Städte und Gemeindeeigenen Grundstücken diese Pflanzung vorzunehmen.

Wir meinen recht so!

Alle 15 Jahre wird beschlossen das Haushalte die nicht am öffentlichen Kanalnetz angeschlossen sind, Ihre Kläranlagen auf den neusten Stand der Technik bringen müssen,
Jeder Kraftfahrzeugbesitzer wird dazu verdonnert sich mit seinem Vehikel den neusten CO²- und Feinstaubgrenzwerten anzupassen, oder sich gefälligst ein neues Auto zu kaufen wenn dieses bei der alten Rostlaube nicht mehr möglich ist.  Eigenheimbesitzer müssen sich den Energieeffizienzklassen Ihres Neu, bzw.Altbauvorhabens fügen, und werden kräftig zur Kasse gebeten.
Also fast jede Branche konnte bislang von den neuen Emmisonsgesetzen profitieren.
Die Bauindustrie, Die Automobilindustrie, die Heizungsbaubranche, Banken und Versicherungen, und nicht zuletzt das Finanzministerium selbst.

Zu Recht forderte der Bund deutscher Baumschulen nun auch seinen Anteil für seine Mitglieder ein, bevor nichts mehr vom großen Kuchen der Umweltfördertorte übrig bleibt.

Der recht geringe Anteil von 300 Euro dürfte doch dem Bürger auch noch zuzumuten sein, da unser Produkt das bei weiten umweltverträglichste aller produzierten Güter Deutschlands ist, bemerkte Ralf Schittenhelm der Besitzer der Baumschule Leezdorf bei einer Pressekonferenz.
Ein Baum dient mit seinen überragenden technischen Eigenschaften als  Sauerstoffgenerator,
CO²Wandler, Feinstaubfilter, Ozonblocker und das ohne jegliche negative Eigenschaften, da er vollständig biologisch abbaubar ist.
Ein solches Produkt soll uns die Industrie, die immense Fördergelder zur Erforschung umweltverträglicherer Methoden verschluckt einmal nachbauen, fordert die Gärtnervereinigung.

Aus dieser Überzeugung beschloss nun die Bundesregierung den neuen Gesetzentwurf, und holte sich dabei Unterstützung zur Umsetzung und Kontrolle bei der nun ja weggefallenen Gebühreneinzugszentrale, welche jetzt in Umweltförderungseinzugszentrale umbenannt wurde, Da die UWFEZ die größte Erfahrung beim eintreiben von Gebühren aufzuweisen hatte, und dessen Mitarbeiter ja auch irgendwo untergebracht werden mussten.

Wir das Gartencenter Schittenhelm freuen uns natürlich auf die Flut der Neukunden die das neue Gesetz nun mit sich bringt, da wir schon im Vorfeld vom sicheren Beschluss des Gesetzes gewusst haben, konnten wir mit unsere Produktion uns sehr gut auf die neue Kaufkraft einstellen, und möchten nun nur noch am Rande bemerken das es sich bei diesem Bericht um eine reine Satire handelt.

Bis zum nächsten Mal Ihr Ralf Schittennhelm

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